Vermietung Klublokal an Gäste: 

• max 36 Plätze im Obergeschoss, Infos:
• Clubwart: Maja Ribi+41 78 722 46 12
• Stellvertretung: Kurt Hausammann +41 79 710 47 60, 
• Formular Mietanfrage ganz unten ↓  
 
> Hausordnung  (download)
> Checkliste  (download)
 

Miete:

• 100.- CHF für ESC MItglieder und Fischerverein Untersee (Vereinsanlässe)
• 250.- CHF für übrige Gäste (Kaution: 100.- CHF)
 

Das Clublokal ist besetzt / vermietet:

• Besetzt = schwarz > ESC Termine
• ESC Stamm der "alten" Seebären: jeden Donnerstag 17-19 Uhr
Vermietet = rot > (letzte Reservation / Änderung: 29.10.2024)
 

besetzte Termine:

(Januar-Juni 2024)
 

Januar 2024

So 7.1. (Neujahrsapéro ESC/EBC);

Februar 2024

Fr 9.2. (48. GV);

März 2024

Sa 2.3.; Mo 25.3.; So 31.3.;

April 2024

6.4.;

Mai 2024

Do 9.5.; Sa 11.5. (Ansegeln); Mo 13.5.;

Juni 2024

Sa 8.6.; Sa 15. + So 16.6.; Sa 22.6.;
 

besetzte Termine:

(Juli-Dezember 2024)
 

Juli 2024

Sa 6.7.; Mo 8.7.; So 14.7.; Sa 27.7.;

August 2024

Fr 16.8.; Sa 17.8.; Junioren Fr 23.8.; Fr 30.8.;

September 2024

Fr 6.9 + Sa 7.9.; Sa 14.9.; Sa 21.9.; Sa 28.9.

Oktober 2024

Sa 5.10.;

November 2024

Sa 2.11.;

Dezember 2024

Sa 7.12.; Fr 20.12.; Di 31.12.;
 

besetzte Termine:

(2025)
 

Januar 2025

So 5.1. (Neujahrsapéro ESC/EBC); So 19.1.;

Februar 2025

Fr 7.2. (49. GV);

März 2025

Sa 1.3.; So 16.3.;

April 2025

Sa 6.4.;

Mai 2025

Sa 10.5. (Ansegeln); Sa 31.5.;

Juni 2025

Sa 7.6.; Sa 14. + So 15.6.;

Mietanfrage / Reservation (online):

    

Mietbedingungen /-vertrag ESC Clublokal

Vorname, Name: ..................................................

Strasse: .................................................         

PLZ, Ort: .................................................  

Tel: .......................................       

Handy: ....................................

e-mail: ....................................    

mietet am ................................

unter Vorbehalt der allf. aktuell geltenden Verordnungen des Bundesrats,  Kantons Thurgau und der Gemeinde, ab ca. ................   Uhr

das Clublokal im ersten Stock des ehemaligen Pumpenhauses der Gemeinde, zur alleinigen Nutzung gemäss nachfolgenden Bedingungen:  

Die Verordnungen, Auflagen und Empfehlungen des Schweizer Bundesrats, des Kantons Thurgau und der Gemeinde Ermatingen sind in der, zum Miettermin geltenden Fassung strikt zu befolgen (max. Anzahl Personen pro Tisch, Masken, Tischabstand, Desinfektion, Abfall, usw.).  Der Mieter informiert sich entsprechend selber und trägt für das Einhalten die Verantwortung. Es kann dadurch auch zu kurzfristigen Absagen kommen. Der ESC leistet keinen Schadenersatz.

• Die Miete beträgt: Fr. 250.00 - , Kaution: Fr. 100.00 -        
Barzahlung von Miete und Kaution bei der Schlüsselübergabe.

• Der Schlüssel wird in der Regel erst am Vortag ausgehändigt.

• Die Vermietung erfolgt für maximal 36 Personen.

• Die Möblierung ist so zu belassen, wie sie angetreten wird.

• Innerhalb des Gebäudes dürfen, ausgenommen kleine Tischgeräte wie z.B. Racletteöfeli oder Fonduerechauds, keine mitgebrachten Grill- oder Kocheinrichtungen betrieben werden.

• Der Mieter haftet für Schäden, die er selbst oder seine Gäste verursachen.

• Der Mieter kennt die geltende Hausordnung, insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen betreffend Zufahrt/Parkierung und Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft bez. die Nachtruhe. Er ist dafür verantwortlich, dass sich seine Gäste an diese Bestimmungen halten.

• Das Erdgeschoss des Clublokals und das Umgelände sind nicht Teil der Miete. Deren nicht exklusive Mitbenutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hauswartes erlaubt. Der befestigte Vorplatz und der Zugang zum Bootssteg sind für die Öffentlichkeit frei zu halten.

• Der Mieter versichert sich vor dem Verlassen des Lokals und anhand der Checkliste, dass Räume und Einrichtungen sauber und ganz sind. Schäden sind dem/der Verantwortlichen des ESC zu melden.  

Besondere Abmachungen: Termin für die Rückgabe des Mietobjektes vereinbaren. Vielen Dank! Die Hausordnung und Checkliste sind integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung.    

Ermatingen: ...............................  

Für den ESC: ...............................                                                      

Für die Mieterschaft: ...............................

    

Hausordnung ESC Clublokal        

Die Hausordnung regelt die Details des Clubhausbetriebes, die Rahmenbedingungen sind im Nutzungsreglement festgehalten.

Art. 1: Das Clublokal steht allen ESC-Mitgliedern zum gemütlichen Beisammensein offen.

Art. 2: Öffnungszeiten: Das Clubhaus ist grundsätzlich jederzeit benutzbar. Bei sämtlichen Aktivitäten ist auf die Nachbarschaft zu achten. Lärm- und andere Emissionen sind möglichst gering zu halten. Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. Anlässe im Freien sind nur bis 22:00 Uhr gestattet. Bei Anlässen im Innern des Clublokales sind Balkon und Fenster ab diesem Zeitpunkt geschlossen zu halten (Auflage DBU).

Art. 3: Zufahrt: Die Zufahrt zum Lokal ist nur für Materialtransporte oder für Behinderte gestattet. Auf der Parzelle Nr. 377 (Pumpenhaus) oder in unmittelbarer Nähe dürfen keine Motorfahrzeuge parkiert werden. Die Besucher haben die öffentlichen Parkplätze zu benutzen (Auflage DBU).

Art. 4: Zutritt: Zutrittsberechtigt sind alle Clubmitglieder. Dritte sind nur in Begleitung eines Clubmitgliedes zutrittsberechtigt. Jedes Clubmitglied kann gegen ein Depot von 30.- Fr. einen Schlüssel beziehen (Schlüssel des alten Clubhauses werden umgetauscht). Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist nicht erlaubt. Bei Vermietungen ist das allgemeine Zutrittsrecht der Mitglieder zum Clublokal im ersten Stock aufgehoben. Das Clublokal dient nur in vom Vorstand bewilligten Ausnahmefällen zum Übernachten. Das Mitbringen von Hunden (in den ersten Stock) ist nicht erlaubt.

Art. 5: Ordnung: Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass das Lokal vor dem Verlassen gereinigt und aufgeräumt wird. Das ESC Clublokal ist rauchfrei! Auf dem Areal des Pumpenhauses ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.

Art. 6: Getränkebezug durch ESC Mitglieder: Getränke können aus dem Getränkelager bezogen werden und sind immer sofort zu bezahlen. Dem Kühlschrank entnommene Getränke sind wieder zu ergänzen.Vermietungen: Das Clublokal im ersten Stock kann von Vereinsmitgliedern, anderen Vereinen oder Organisationen aus der Umgebung, sowie von Privatpersonen, die dem ESC bekannt sind, zur alleinigen Benutzung gemietet werden. Hierzu wird ein Mietvertrag abgeschlossen.

Vermietungen
Das Clublokal im ersten Stock kann von Vereinsmitgliedern, anderen Vereinen oder Organisationen aus der Umgebung, sowie von Privatpersonen, die dem ESC bekannt sind, zur alleinigen Benutzung gemietet werden. Hierzu wird ein Mietvertrag abgeschlossen.

Miete

100.-  CHF für ESC Mitglieder und Vereinsanlässe des Fischervereins Untersee

250.-  CHF für alle übrigen Mieter (ab 9.2.2018)

100.-  CHF für Kleingruppen bis 10 Personen (nur Montag bis Freitag)
          (ESC Mitglieder und Vereinsanlässe Fischerverein Untersee 50.- CHF)

Eine allfällig notwendige Nachreinigung wird nach Aufwand mit einem Stundenansatz von 30.- CHF verrechnet.

Die Kaution beträgt 100.- CHF.

Ermatingen, der 9.2.2018 / 22  Der Ermatinger Segel Club ESC

    

Checkliste ESC Clublokal 

Lokal und Einrichtungen sind nach dem Gebrauch sauber und vollständig zu hinterlassen. Die nachstehende Checkliste zeigt die vor dem Verlassen des Clubhauses vom Benützer auszuführenden Arbeiten.
Als Benützer gilt der jeweilige Veranstalter eines Anlasses, der Mieter oder bei Benützung ausserhalb von Veranstaltungen die jeweiligen Einzelpersonen. Schäden oder Mängel sind dem Hauswart zu melden.  

Clublokal

Spültrog und Küchenabdeckung reinigen und trocknen. 

Geschirrspüler leeren. 

Geschirr am richtigen Ort versorgen. 

Kühlschrank der Küche leeren. Keine Lebensmittel zurück lassen. 

Abfallsack nach Hause mitnehmen. 

Leergut im Getränkelager deponieren, bez. nach Hause mitnehmen ( Mieter). 

Brennkammer und Aschenschublade des Schwedenofens nach dem Heizen nicht leeren oder reinigen! 

• Aufstuhlen und Stühle für die Abnahme auf den Tischen belassen.

Boden wischen und feucht aufnehmen

Lokal gut lüften.  

Erdgeschoss

Lavabo, WC und Dusche reinigen. Boden wischen, wenn nötig feucht aufnehmen. 

Abfallkübel leeren (Abfall mitnehmen). 

Kühlschrank leeren und reinigen. 

Allgemein

• Alle Fenster schliessen.  

• Alle Lichter löschen.  

Eingangstüre mit Schlüssel schliessen.  

  

Clubhaus Verantwortliche   2007 - 2024

2024
Hauptverantwortlich:                                                  Maja Ribi
Stellvertreter:in:                                                           Kurt Hausammann
2023
Hauptverantwortlich:                                                  Yvonne und Philipp Lichtenauer
Stellvertreter:in:                                                           Kurt Hausammann
2020 - 2022
Hauptverantwortlich:                                                  Martin H. Bücher
Stellvertreter:in:                                                           Marion Garhammer
2019
Hauptverantwortlich:                                                  Martin H. Bücher
Stellvertreter:in:                                                           Peter Rüesch
2018
Hauptverantwortlich:                                                  Peter Rüesch
Stellvertreter:in:                                                           Yvonne und Philipp Lichtenauer
2017
Hauptverantwortlich:                                                  Yvonne und Philipp Lichtenauer
Stellvertreter:in:                                                           Ruth und Peter Rüesch
2016
Hauptverantwortlich:                                                  Coreta und André Schmied
Stellvertreter: in:                                                          Kurt und Dagmar Egloff
2015
Hauptverantwortlich:                                                  Coreta und André Schmied
Stellvertreter: in:                                                          Kurt und Dagmar Egloff
2014
Hauptverantwortlich:                                                  Kurt und Dagmar Egloff
Stellvertreter:in:                                                           Kurt Hausammann
2013
Hauptverantwortlich:                                                  Kurt Egloff / Kurt Hausammann
Stellvertreter:in:                                                           Kurt Hausammann / Kurt Egloff
2012
Hauptverantwortlich:                                                  Kurt Hausammann
Stellvertreter: in:                                                          Kurt Egloff
2011
Hauptverantwortlich:                                                  Kurt und Dagmar Egloff
Stellvertreter:in:                                                           Kurt Hausammann
2010
Hauptverantwortlich:                                                  Roland Brütsch
Stellvertreter:in:                                                           Kurt und Dagmar Egloff
2009
Hauptverantwortlich:                                                  Max Riethmann
Stellvertreter:in:                                                           Roland Brütsch
2007 und 2008
Hauptverantwortlich:                                                  Kurt Fischer
Stellvertreter:in:                                                           Max Riethmann